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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Unsere Dienstleistung ist vorerst unverbindlich und kostenlos. Sollte es zum Vertragsabschluss eines der Ihnen nachgewiesenen Objekte kommen, so ist die iın Exposé genannte Maklercourtage/Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese Verein-barung gilt auch, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder Familienmitglied kauft, bzw. Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden. Der Makler ist bemüht nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen ist der Makler jedoch im wesentlichen auf die Angaben des Verkäufers angewiesen und kann deshalb keine Gewähr übernehmen. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass für den Fall, dass ihm ein Objekt bereits von anderer Seite angeboten bzw. bekannt gemacht worden ist, die Verpflichtung besteht, dies innerhalb von 5 Werktagen uns schriftlich mitzuteilen. Erfolgt insoweit durch den Interessenten keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen durch den Makler aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet deshalb ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (z. B. Kauf, Miete, Pacht) bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen, oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertrags-beendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

4. Der Empfänger eines Exposés hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in dem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

5. Ein vorgelegtes Exposé ist nur für den von uns genannten Empfänger bestimmt. Es ist deshalb vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Ein Bruch der Vertrau-lichkeit berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zur Geltendmachung von Schadenersatz.

6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertrags-partner provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Bezüglich der Höhe der zu zahlenden Provision wird auf die nachstehend aufgelisteten Provisionssätze verwiesen:

a) Im Falle des Verkaufs: 3,57 % Käufercourtage inkl. gesetzl. MwSt und 3,57 % Verkäufercourtage inkl. gesetzl. MwSt

b) Im Falle der Vermietung: 1,79 Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt

8. Wird dem Interessenten ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über einen Dritten noch einmal angeboten, ist der Interessent verpflichtet dem Anbie-tenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

9. Der Empfänger eines Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Neben-abreden über den Inhalt des Exposés hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

10. Die Haftung der Firma ARNO KALTSCHMITT IMMOBILIEN wird auf grob fahrlässiges oder vorsätz-liches Verhalten begrenzt.

11. Sind Makler und Interessent Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche der Firmensitz der Firma ARNO KALTSCHMITT IMMOBILIEN vereinbart.

12. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil allerdings wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen von ihnen am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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Mobil: 01733185018

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